N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Gemeinderates

der Ortsgemeinde Homberg

gefertigt: Michael Gräb

Datum: 24.11.2010

Ort: Vereinsheim DVV Homberg

Beginn: 19.00 Uhr

Ende: 22.10 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7

Anwesenheit – stimmberechtigt

 

Name

anwesend

entschuldigt

unentschuldigt

1.

Michael Gräb, Obgm.

X

   

2.

Gerhard Steup, 1. Beig.

X

 

3.

Martin Endres, 2. Beig.

X

 

4.

Annelies Engels

X

 

5.

Jörg Weyel

X

 

6.

Helmut Lückhof

X

 

7.

Steffen Licht

X

   
         

Anwesenheit – nicht stimmberechtigt

Name

Funktion

1.

Herr Steffen

Revierleiter FR Liebenscheid

2.

Herr Schäfer

Architekturbüro Schäfer, Westerburg

3.

4.

Die Mitglieder des Gemeinderats waren durch Einladung vom 17.11.2010, auf Mittwoch,

den 24.11.2010, 19.00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

Der Vorsitzende stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Gemeinderat war nach Anzahl der erschienenen Ratsmitglieder beschlussfähig.

Die Sitzung war öffentlich.

T a g e s o r d n u n g

1. Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO

2. Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2011

3. Verschiedenes (Wünsche, Anträge, Anregungen)

Nichtöffentlicher Teil:

4. Anbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus

– Vergabeangelegenheiten

TOP 1

Kein Beitrag

TOP 2

Revierleiter Dirk Steffen gab das Betriebsergebnis für das Wirtschaftsjahr 2009 bekannt. Demnach entstand ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 8440,99 €.

Unter Vorbehalt entsteht im Wirtschaftsjahr 2010 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von ca. 2500,00 €.

Verantwortlich hierfür sind in erster Linie Verbissschutzmaßnahmen in der Abt. 13a, welche eine Aufwendung von ca. 3000,00 € erforderlich machten.

Herr Steffen berichtete weiter über das Wirtschaftsjahr 2010:

Durch den Sturm „Xynthia“ am 28.10.2010 fiel in den Abteilungen 7 und 13 eine Windwurfmenge von 214,35 fm. Die Aufarbeitung war Mitte 2010 abgeschlossen und verlief ohne Probleme.

Am Friedhof wurde wegen des Neubaus des Trinkwasserhochbehälters ein Abtrieb von 0,4 ha. Das Holz wurde als Stammholz und als Brennholz vermarktet.

Eine Wiederaufforstung musste nachträglich geschützt und nachgebessert werden, da für diese Wiederaufforstung Fördermittel gewährt wurden. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf insgesamt ca. 3800,00 €.

Auf der Fläche Abt. 2b (Ausgleichsmaßnahme Wohnbaugebiet, Kirchweg/Holzweg) war erheblicher Verbiss zu verzeichnen. Eine Nachbesserung ist bereits erfolgt. Die Sicherung der Fläche kann nur gewährleistet werden, wenn der Verbiss erheblich reduziert wird. Die Errichtung eines Zaunes würde eine Investition von ca. 5000,00 € erfordern. Ein Gespräch mit dem Jagdpächter bzgl. geeigneter Maßnahmen wird jedoch als vorrangig angesehen.

Forstwirtschaftsplan 2011:

Summe Einnahmen: 15728,59 €

Summe Ausgaben: 21455,34 €

Finanzergebnis: -5726,75 €

Wichtigste Anmerkungen zu den Ausgaben:

Aufforstung Windwurffläche und deren Nachbesserung: ca. 2300,00 € (förderfähig mit ca. 1400,00 €) Erforderlicher Verbissschutz: ca. 3000,00 €

Beiträge BKB, Waldbrandversicherung, landwirtschaftl. BG: ca. 2800,00 €

Wegegrundinstandsetzung Abt. 5 (Christliches Erholungsheim/Altgehege): ca.4800,00 € (ca. 2800,00 förderfähig)

Wegegrundinstandsetzung Abt. 10 (Ortsausgang Homberg Richtung Waigandshain): ca. 3200,00 € (ca. 1900,00 € förderfähig)

Aufarbeitung Rohholz: ca. 5000,00 €

Wichtigste Anmerkungen zu den Einnahmen:

Geplanter Einschlag Fichte 70fm/a; geplanter Einschlag Laubholz ca. 100fm/a. Das Laubholz wird als Brennholz und Stammholz vermarktet. Brennholz: ca. 70 rm.

Erlös Holzverkauf: ca. 9400,00 € – abzgl. Aufarbeitungskosten ca. 4400,00 €.

Fördermittel Wiederaufforstung: ca. 1400,00 €

Weitere Informationen und Hinweise:

Brennholzpreis: 29,00 €/rm frei Waldstraße (an den Weg gerückt)

Bei Flächenlosen ist das Befahren des Waldes nur auf den Wegen und, falls zwingend erforderlich, ausschließlich auf den vorgesehenen Rückegassen erlaubt.

Motorsägenführer müssen eine Persönliche Schutzausrüstung tragen. Diese besteht bei liegendem Holz aus Schnittschutzhose- und Schuhen/Stiefel sowie geeigneten Handschuhen. Ein Gehör- und Gesichtsschutz wird empfohlen.

Ab dem Jahr 2013 muss der Motorsägenführer einen entsprechenden Motorsägenführerschein nachweisen können, sofern dies nicht bereits erfolgt ist.

Abschließend informierte Herr Steffen den Gemeinderat darüber, dass aufgrund der Verbisssituation es für die Etablierung der Naturverjüngung und der Voranbauten problematisch werde. Aus diesem Grund sei der Abschuss von Rehwild und Hasen zu erhöhen. Durch den erhöhten Rehwild- und Hasenbestand werde nicht nur eine künstliche Verjüngung schwierig aus dem Äser zu bekommen sein, sondern insbesondere die natürliche Verjüngung stetig verbissen werden. Neben dem jährlichen Zuwachsverlust entstehe der Gemeinde ein jährlicher Schaden in nicht unerheblicher Höhe (z.B. Verbissschutz und Nachbesserungen der Ausfälle durch Verbiss, Reparaturen von Gattern sowie Fehlbildung der Pflanzen.

Ein Gespräch zwischen Jagdpächter, Förster und Ortsbürgermeister sei dringend erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2011 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 3:

Kein Beitrag

Homberg im Westerwald