Am Samstag, dem 12. Dezember 2015, fand im Dorfgemeinschaftshaus Homberg eine Einwohnerversammlung zum Thema
„Funktionale Aufwertung des Ortsmittelpunktes der Gemeinde Homberg unter Einbeziehung der vorhandenen Gebäude und Einrichtungen“ statt.
Diese komplizierte Umschreibung bezeichnet unser Projekt „Mehrgenerationenplatz“.
Im Gegensatz zur ersten Einwohnerversammlung zu diesem Thema fanden dieses Mal nur wenige Einwohnerinnen/Einwohner den Weg ins Dorfgemeinschaftshaus.
Dies ist sicher der Tatsache geschuldet, dass der Termin in der Adventszeit nicht gerade günstig gewählt war.
Da Weihnachten und Jahreswechsel uns jedoch eine „14-tägige Auszeit“ ohne Sitzungen bescheren, war die Wahl des Termins unumgänglich, da voraussichtlich bereits im Januar die Anträge gemäß des Förderprogramms „LEADER“ gestellt werden können.
Um die bislang erarbeitete Konzeption vorher noch den Einwohnern vorstellen zu können und deren Meinung dazu zu hören, war also Eile geboten.
Seit der ersten Einwohnerversammlung fanden mehrere Gemeinderatssitzungen statt, in denen sich mit dem Thema beschäftigt wurde. Unter Einbeziehung des beauftragten Architekten Thomas Schäfer und Herrn Frank Schönberger vom Bauamt der VG Rennerod wurden die in der ersten Einwohnerversammlung vorgebrachten Ideen gefiltert und in das Konzept sowie den dazugehörigen Plan eingearbeitet.
Dass hierbei nicht alle Ideen umgesetzt wurden, ist sicher nachzuvollziehen und erklärbar.
Im Rahmen eines Termins mit Herrn Braun von der Kreisverwaltung in Montabaur wurde diesem das Konzept und der Plan vorgestellt. Herr Braun bewertete die Darstellung sehr positiv und gab noch die eine oder andere Anregung.
Diese Anregungen wurden bis zur jetzigen Einwohnerversammlung in Konzept und Plan umgesetzt.
Auf den ersten Blick mag das Projekt etwas überzogen erscheinen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass für die Antragstellung nach „LEADER“ gewisse Kriterien erfüllt sein müssen.
Da auch aus der Einwohnerversammlung heraus nur positive Äußerungen zu dem dargestellten Konzept hervorgingen, wird die Ortsgemeinde dementsprechend in die Antragsstellung gehen.
Eine Umsetzung des Ganzen hängt ausschließlich von einer Zusage der Förderung gemäß „LEADER“ und darüber hinaus von der Höhe der Zuwendung ab.
Die Konzeption würde im Falle eines negativen Bescheids auch als Basis für die Entwicklung eines Dorferneuerungskonzepts dienen.
Sollte eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung angestrebt werden, würde man das Projekt aus Kostengründen natürlich „abspecken“.